Allgemeine Geschäftsbedingungen
Hollatza – Verein zur Förderung von Volksmusik, Volkskultur und Stadterneuerung
Oberer Stadtplatz 22, 3340 Waidhofen/Ybbs, Österreich
1. Geltungsbereich
1.1 Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (nachfolgend „AGB“) regeln sämtliche Rechtsbeziehungen zwischen Hollatza – Verein zur Förderung von Volksmusik, Volkskultur und Stadterneuerung (Rechtsform: Verein, nachfolgend „Veranstalter“) und den Besuchern/Kunden (nachfolgend „Kunde“) im Zusammenhang mit dem „Hollatza Volksmusikfestival Waidhofen/Ybbs“.
1.2 Jede Buchung, jeder Erwerb eines Tickets sowie der Besuch des Festivals erfolgen ausschließlich auf Grundlage dieser AGB. Sie gelten auch für unentgeltliche Programmbestandteile sowie für Nebenleistungen.
1.3 Der Veranstalter erbringt seine Leistungen ausschließlich auf Basis dieser AGB. Abweichende Geschäftsbedingungen des Kunden werden nicht anerkannt, sofern nicht ausdrücklich schriftlich etwas anderes vereinbart wurde.
1.4 Werden Tickets über Dritte (insbesondere externe Ticketvertriebspartner) erworben, gelten zusätzlich deren AGB. Bei Widersprüchen gehen diese AGB des Veranstalters vor.
2. Verantwortung für Begleitpersonen
2.1 Der Kunde trägt die volle Verantwortung für sämtliche Begleitpersonen, insbesondere für Minderjährige oder sonst schutzbedürftige Personen.
2.2 Der Kunde hat sicherzustellen, dass auch Begleitpersonen diese AGB, die Hausordnung sowie allfällige Zeltplatz- und Campingregeln einhalten.
3. Tickets
3.1 Tickets dürfen ausschließlich über die vom Veranstalter autorisierten Vertriebswege erworben werden. Der Ticketvertrieb erfolgt über einen externen Vertriebspartner (Ticketwall GmbH) im Namen und auf Rechnung des Veranstalters.
3.2 Das Festival ist teilweise frei zugänglich. Der Zutritt zu bestimmten Bereichen, insbesondere zu einzelnen Bühnen-, Veranstaltungs- oder Sonderbereichen, ist ausschließlich mit gültigem Ticket oder gültiger Akkreditierung gestattet.
3.3 Jeder Ticketerwerb ist verbindlich. Ein Rücktrittsrecht besteht nicht (§ 18 Abs 1 Z 10 FAGG).
3.4 Tickets und Zutrittsberechtigungen sind auf Verlangen jederzeit vorzuweisen und bis zum Verlassen der jeweils ticketpflichtigen Bereiche aufzubewahren.
3.5 Tickets dürfen ohne vorherige ausdrückliche Zustimmung des Veranstalters weder gewerblich noch gewinnbringend weiterverkauft, vervielfältigt, kopiert, verändert oder sonst missbräuchlich verwendet werden.
3.6 Bei Verlust eines Tickets wird kein Ersatz geleistet.
3.7 Besetzungs-, Programm- oder Terminänderungen sowie Änderungen des Veranstaltungsablaufs berechtigen nicht zur Rückgabe oder zum Umtausch von Tickets.
3.8 Der Veranstalter ist berechtigt, aus organisatorischen Gründen andere gleichwertige oder höherwertige Plätze bzw. Zutrittsbereiche zur Verfügung zu stellen.
4. Öffnungszeiten und Einlass
4.1 Angegebene Veranstaltungszeiten sind Richtzeiten und können sich aus organisatorischen, technischen oder sicherheitsrelevanten Gründen ändern.
4.2 Ersatzansprüche wegen verspätetem Beginn, Unterbrechungen oder zeitlichen Verschiebungen sind ausgeschlossen.
5. Absage, Abbruch, Höhere Gewalt
5.1 Der Veranstalter ist berechtigt, das Festival oder einzelne Programmpunkte aus wichtigen Gründen, insbesondere bei Ereignissen Höherer Gewalt, ganz oder teilweise abzusagen, zu unterbrechen, abzubrechen oder zu verschieben.
5.2 Als Höhere Gewalt gelten sämtliche außerhalb des Einflussbereiches des Veranstalters liegenden Ereignisse, die die Durchführung der Veranstaltung unmöglich, unzumutbar oder unsicher machen. Dazu zählen insbesondere Naturereignisse, extreme Witterungsverhältnisse, Pandemien und Epidemien, behördliche Anordnungen, Sicherheitsbedrohungen, Terror- oder Anschlagsdrohungen, Krieg, innere Unruhen sowie vergleichbare Ereignisse.
5.3 Im Falle einer vollständigen Absage vor Veranstaltungsbeginn oder eines Abbruchs innerhalb von 60 Minuten nach offizieller Eröffnung wird der tatsächlich bezahlte Ticketpreis rückerstattet. Nebenkosten wie Reise‑, Nächtigungs‑, Verpflegungs‑ oder Versandkosten werden nicht ersetzt.
5.4 Weitergehende Ansprüche des Kunden, insbesondere Schadenersatz‑ oder Aufwendungsersatzansprüche, sind ausgeschlossen, soweit gesetzlich zulässig.
6. Hausrecht
6.1 Der Veranstalter übt das Hausrecht aus und ist berechtigt, Personen den Zutritt zu verweigern oder sie vom Gelände zu verweisen, wenn diese gegen AGB, Hausordnung oder gesetzliche Vorschriften verstoßen.
6.2 Ein Anspruch auf Rückerstattung besteht in diesen Fällen nicht.
7. Ton- und Bildaufnahmen durch Besucher
7.1 Ton-, Film-, Video- oder Fotoaufnahmen der Künstler oder des Veranstaltungsbetriebs sind ohne ausdrückliche Genehmigung untersagt.
7.2 Bei Verstößen kann der Kunde ohne Anspruch auf Rückerstattung von der Veranstaltung ausgeschlossen werden.
8. Ton- und Bildaufnahmen durch den Veranstalter
8.1 Der Kunde erklärt sich damit einverstanden, dass der Veranstalter Bild- und Tonaufnahmen erstellt, auf denen der Kunde erkennbar sein kann.
8.2 Diese Aufnahmen dürfen zeitlich, räumlich und inhaltlich unbeschränkt für Dokumentations-, Berichterstattungs- und Werbezwecke genutzt werden.
8.3 Der Kunde verzichtet ausdrücklich auf jegliche Vergütung.
9. Verhalten am Veranstaltungsgelände, Open‑Air‑ und Wetterrisiko
9.1 Das Festival findet überwiegend als Open‑Air‑Veranstaltung statt. Der Kunde nimmt ausdrücklich zur Kenntnis, dass Open‑Air‑Veranstaltungen witterungsabhängig sind und bei jeder Wetterlage stattfinden können.
9.2 Der Aufenthalt am Veranstaltungsgelände erfolgt auf eigene Gefahr. Der Veranstalter übernimmt – soweit gesetzlich zulässig – keine Haftung für witterungsbedingte Beeinträchtigungen, Verschmutzungen oder Schäden.
9.3 Den Anweisungen des Veranstalters, seines Personals sowie von Sicherheits‑ und Rettungskräften ist jederzeit unverzüglich Folge zu leisten.
9.4 Verkehrs‑, Flucht‑ und Rettungswege sowie Notausgänge sind jederzeit freizuhalten.
9.5 Verboten ist das Mitbringen von Waffen, pyrotechnischen Gegenständen, Glasflaschen, Dosen, gefährlichen oder sperrigen Gegenständen sowie sonstiger Gegenstände, die die Sicherheit gefährden können.
9.6 Der Veranstalter ist berechtigt, aus Sicherheitsgründen Gelände zu räumen, Programmpunkte zu unterbrechen oder das Festival vorzeitig zu beenden.
9.7 Aufenthalt im Flussbereich – Ybbs
Sofern sich Fluss- oder Uferbereiche im Nahbereich des Veranstaltungsgeländes befinden, erfolgt der Aufenthalt im und am Fluss ausschließlich auf eigene Gefahr. Es besteht kein Badebetrieb und keine Badeaufsicht.
Der Veranstalter haftet – soweit gesetzlich zulässig – nicht für Schäden oder Verletzungen, die im Zusammenhang mit dem Aufenthalt im Fluss- oder Uferbereich entstehen.
Der Veranstalter ist berechtigt, Fluss- oder Uferbereiche aus Sicherheits- oder Witterungsgründen ganz oder teilweise zu sperren.
10. Camping‑ und Zeltplatzregelungen
10.1 Camping‑ und Zeltplatzleistungen sind separat buchbar und stellen eigenständige Leistungen dar. Für diese Bereiche gelten zusätzlich zu diesen AGB die jeweils aktuelle Camping‑, Zeltplatz‑ und Hausordnung als verbindliche Sonderregelungen.
10.2 Offenes Feuer, Lagerfeuer, Feuerstellen, Pyrotechnik sowie der Betrieb von Stromaggregaten oder Generatoren sind ausnahmslos untersagt, sofern nicht ausdrücklich schriftlich genehmigt.
10.3 Die Nachtruhe sowie vorgegebene Lautstärkeregelungen sind einzuhalten. Übermäßige Lärmentwicklung ist jederzeit zu unterlassen.
10.4 Abfälle sind ordnungsgemäß zu entsorgen. Der Kunde ist verpflichtet, seinen Camping‑ bzw. Zeltplatz sauber zu hinterlassen.
10.5 Der Veranstalter übernimmt keine Haftung für Schäden, Verluste oder Diebstähle im Camping‑ und Zeltplatzbereich, soweit gesetzlich zulässig.
11. Fundsachen
11.1 Gefundene Gegenstände sind beim Infopoint abzugeben.
12. Haftungsbeschränkung
12.1 Der Veranstalter haftet dem Kunden für Schäden ausschließlich im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen. Eine Haftung für leichte Fahrlässigkeit ist – soweit gesetzlich zulässig – ausgeschlossen, ausgenommen bei Personenschäden.
12.2 Der Veranstalter haftet nicht für mittelbare Schäden, Folgeschäden oder entgangenen Gewinn, soweit gesetzlich zulässig.
12.3 Der Kunde nimmt zur Kenntnis, dass aufgrund der Lautstärke der Darbietungen sowie der besonderen Gegebenheiten einer Open‑Air‑Veranstaltung gesundheitliche Beeinträchtigungen (z. B. Hörschäden) nicht ausgeschlossen werden können. Für geeigneten Gehörschutz hat der Kunde selbst zu sorgen.
12.4 Für Verlust, Diebstahl oder Beschädigung mitgebrachter Gegenstände übernimmt der Veranstalter keine Haftung, sofern kein vorsätzliches oder grob fahrlässiges Verhalten vorliegt.
13. Datenschutz und Jugendschutz
13.1 Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt gemäß den Bestimmungen der DSGVO sowie des österreichischen Datenschutzgesetzes.
13.2 Es gelten die jeweils einschlägigen Bestimmungen des österreichischen Jugendschutzrechts. Der Veranstalter ist berechtigt, Alterskontrollen durchzuführen.
13.3 Der Ausschank und Konsum von Alkohol unterliegt den gesetzlichen Altersbeschränkungen. Der Veranstalter behält sich vor, Besuchern bei Verstößen den Zutritt zu verwehren oder sie vom Veranstaltungsgelände zu verweisen.
14. Pandemie‑ und Gesundheitsmaßnahmen
14.1 Der Kunde verpflichtet sich, sämtliche zum Zeitpunkt der Veranstaltung geltenden gesetzlichen, behördlichen oder vom Veranstalter festgelegten Gesundheits‑ und Sicherheitsmaßnahmen einzuhalten.
14.2 Der Veranstalter ist berechtigt, Zutrittsvoraussetzungen festzulegen oder anzupassen, sofern dies aus gesundheitlichen, sicherheitsrelevanten oder behördlichen Gründen erforderlich ist.
14.3 Bei Nichtbefolgung solcher Maßnahmen kann der Zutritt verweigert oder der Kunde vom Veranstaltungsgelände verwiesen werden; ein Anspruch auf Rückerstattung besteht in diesen Fällen nicht.
15. Schlussbestimmungen
15.1 Es gilt ausschließlich österreichisches Recht unter Ausschluss des UN‑Kaufrechts sowie der Verweisungsnormen.
15.2 Vertragssprache ist Deutsch.
15.3 Gerichtsstand ist – soweit gesetzlich zulässig – Waidhofen/Ybbs.
15.4 Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB ganz oder teilweise unwirksam sein, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt.