Hausordnung
Hollatza Volksmusikfestival Waidhofen/Ybbs
Veranstalter:
Hollatza – Verein zur Förderung von Volksmusik, Volkskultur und Stadterneuerung
Obmann: Georg Berger
Oberer Stadtplatz 22, 3340 Waidhofen/Ybbs
E-Mail: office@hollatza.at
1. Allgemeines
1.1 Diese Hausordnung ist integraler Bestandteil und Ergänzung der Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) des Veranstalters. Mit dem Betreten des Veranstaltungsgeländes erkennt jede Besucherin und jeder Besucher diese Hausordnung sowie die AGB verbindlich an.
1.2 Die Hausordnung regelt die Rechte und Pflichten der Besucher:innen sowie des Veranstalters, dessen Mitarbeiter:innen, Beauftragten, Sicherheits- und Ordnungspersonals während des Aufenthalts auf dem gesamten Veranstaltungs‑, Camping‑, Parkplatz‑ und Bühnenareal.
1.3 Das Festival ist eine Open‑Air‑Veranstaltung. Witterungsbedingte Maßnahmen (z. B. Unterbrechungen, Räumungen, Evakuierungen einzelner Bereiche) können jederzeit erforderlich werden. Entsprechenden Anweisungen über Lautsprecherdurchsagen, Anzeigen oder durch Sicherheitskräfte ist unverzüglich und unbedingt Folge zu leisten.
1.4 Das Festival ist teilweise frei zugänglich. Der Zutritt zu bestimmten Bereichen, insbesondere zu einzelnen Bühnen‑, Veranstaltungs‑ oder Sonderbereichen, ist ausschließlich mit gültigem Ticket oder gültiger Akkreditierung gestattet. Tickets und Akkreditierungen sind auf Verlangen jederzeit vorzuweisen und bis zum endgültigen Verlassen der jeweils ticketpflichtigen Bereiche aufzubewahren.
1.5 Tickets und Akkreditierungen sind nicht übertragbar. Missbrauch führt zum entschädigungslosen Entzug der Zutrittsberechtigung.
1.6 Der Veranstalter übt das Hausrecht aus. Den Anweisungen des Sicherheits‑ und Ordnungspersonals ist jederzeit Folge zu leisten.
2. Sicherheits‑ und Kontrollmaßnahmen
2.1 Der Sicherheitsdienst ist berechtigt, Personen‑, Taschen‑, Fahrzeug‑ und Behältniskontrollen durchzuführen sowie verbotene Gegenstände sicherzustellen.
2.2 Personen, die sich weigern, Kontrollen zuzulassen oder ihre Identität festzustellen, kann der Zutritt verweigert oder sie können vom Gelände verwiesen werden.
2.3 Besucher:innen haben sich so zu verhalten, dass andere Personen weder gefährdet, belästigt noch beeinträchtigt werden.
3. Verhalten auf dem Veranstaltungsgelände
3.1 Es ist untersagt, die Veranstaltung zu stören, politische Propaganda zu betreiben oder rassistische, diskriminierende, extremistische oder verfassungswidrige Inhalte zu verbreiten.
3.2 Flucht‑, Rettungs‑ und Verkehrswege sowie Notausgänge sind stets freizuhalten.
3.3 Das Beschädigen, Beschriften, Bemalen oder Bekleben von Einrichtungen, Bühnen, Sanitäranlagen, Zäunen oder sonstigem Inventar ist verboten.
3.4 Das generelle Rauchverbot (inkl. E‑Zigaretten) gilt auf dem gesamten Gelände, sofern nicht ausdrücklich gekennzeichnete Raucherbereiche eingerichtet sind.
3.5 Der Aufenthalt im und am Flussbereich (Ybbs) erfolgt ausschließlich auf eigene Gefahr. Es besteht kein Badebetrieb und keine Badeaufsicht.
Der Veranstalter übernimmt – soweit gesetzlich zulässig – keine Haftung für Unfälle, Verletzungen oder Schäden, die im Zusammenhang mit dem Aufenthalt im Fluss- oder Uferbereich entstehen.
Der Veranstalter ist berechtigt, Fluss- oder Uferbereiche aus Sicherheits-, Witterungs- oder organisatorischen Gründen ganz oder teilweise zu sperren. Den entsprechenden Anweisungen des Personals und der Sicherheitskräfte ist unverzüglich Folge zu leisten.
4. Jugendschutz
4.1 Es gelten die jeweils anwendbaren Bestimmungen des österreichischen Jugendschutzrechts.
4.2 Altersbeschränkungen, Ausweiskontrollen sowie Alkohol‑ und Rauchverbote für Minderjährige werden strikt durchgesetzt.
4.3 Eltern und Erziehungsberechtigte sind für die Einhaltung der Jugendschutzbestimmungen durch die ihnen anvertrauten Minderjährigen verantwortlich.
5. Bild‑, Ton‑ und Videoaufnahmen
5.1 Besucher:innen erklären sich damit einverstanden, dass im Rahmen der Veranstaltung Bild‑ und Tonaufnahmen angefertigt werden, auf denen sie erkennbar sein können.
5.2 Diese Aufnahmen dürfen vom Veranstalter zeitlich, örtlich und inhaltlich unbegrenzt für Dokumentations‑ und Werbezwecke genutzt werden. Details sind in den AGB geregelt.
6. Pandemie‑ und Gesundheitsmaßnahmen
6.1 Es gelten die zum Zeitpunkt der Veranstaltung jeweils anwendbaren gesetzlichen Gesundheits‑ und Sicherheitsvorgaben (z. B. bei COVID‑19 oder anderen meldepflichtigen Krankheiten).
6.2 Der Veranstalter ist berechtigt, Zutritts‑ oder Verhaltensvorgaben auch kurzfristig anzupassen.
6.3 Personen mit Krankheitssymptomen haben das Gelände unverzüglich zu verlassen.
7. Camping‑ und Zeltplatzordnung
7.1 Camping‑ und Zeltplätze sind separat buchbar. Es gelten zusätzlich die jeweils gültigen Camping‑ und Platzordnungen.
7.2 Offenes Feuer, Lagerfeuer, Feuerstellen, Pyrotechnik, Generatoren, Gasgeräte sowie das Mitführen von Kraftstoffen sind strengstens verboten.
7.3 Es gilt ein absolutes Glasverbot sowie ein Verbot übermäßiger Lärmentwicklung, insbesondere zwischen 22:00 und 08:00 Uhr.
7.4 Müll ist ordnungsgemäß zu entsorgen; der Campingplatz ist sauber zu hinterlassen.
7.5 Der Veranstalter übernimmt – soweit gesetzlich zulässig – keine Haftung für Verluste oder Schäden im Campingbereich.
8. Verbotene Gegenstände (auszugsweise)
- Waffen oder waffenähnliche Gegenstände
- Pyrotechnische Gegenstände
- Drogen und Suchtmittel
- Drohnen und Flugobjekte
- Glasbehälter, sperrige Gegenstände
- Professionelle Bild‑ und Tonaufnahmegeräte
- Tiere
Im Zweifel entscheidet der Sicherheitsdienst.
9. Haftung
9.1 Der Besuch der Veranstaltung erfolgt auf eigene Gefahr.
9.2 Der Veranstalter haftet nur bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit, ausgenommen Personenschäden.
9.3 Für Gehörschäden aufgrund hoher Lautstärke wird keine Haftung übernommen.
10. Sanktionen
10.1 Bei Verstößen gegen diese Hausordnung kann der Veranstalter den Zutritt verweigern oder einen Verweis vom Gelände aussprechen.
10.2 In schweren Fällen erfolgt der entschädigungslose Entzug der Eintrittsberechtigung.
11. Schlussbestimmungen
11.1 Diese Hausordnung gilt für die Dauer des Auf‑, Durchführungs‑ und Abbauzeitraums des Hollatza Volksmusikfestival Waidhofen/Ybbs.
11.2 Änderungen bleiben vorbehalten.